Kopinors Entwicklungsfond

Kopinor lizenziert und erhält Vergütungen für reprographische Vervielfältigungen auf der Grundlage der Autorisation durch Urheber in Norwegen und im Ausland, und zwar gemäß Paragraph 13b, 14 & 36 des norwegischen Urhebergesetzes.

Erhaltene Vergütungen werden auf einer nicht nach Titeln spezifizierten Grundlage an die Autoren und Herausgeber in Norwegen und im Ausland verteilt. Durch statistische Erhebungen wird der Ursprung der kopierten Werke identifiziert, und zwar nach Art des Werkes, Art der Veröffentlichung und Ursprungsland. Vergütungen, die sich auf Werke und Veröffentlichungen beziehen, bei denen das Ursprungsland nicht identifiziert werden kann, werden auf Kopinors Entwicklungsfond von Kopinor zugunsten ausländischer Inhaber von Urheberrechten gestellt.

Wer kann die Mittel verwenden und für wen?

Nationale, regionale und internationale Verbände von Autoren (Verfasser, einschließlich Journalisten, bildende Künstler, Illustratoren, Photographen, Komponisten, Übersetzer usw.) und Verbände von Herausgebern (von Büchern, Journalen, Noten, Zeitungen, Zeitschriften, Sonderdrucken, usw.) können Mittel von dem Entwicklungsfond durch den entsprechenden Mitgliederverband von Kopinor beantragen.

Verwertungsgesellschaften, Gesellschaften, die Urheberrechte wahrnehmen und andere Körperschaften, die sowohl Autoren als auch Herausgeber repräsentieren, oder staatliche Organe, die Interessen von Urhebern wahrnehmen, können Mittel von dem Entwicklungsfond direkt bei Kopinor (siehe unten) beantragen.

  • Unter Inhabern von Urheberrechten verstehen wir Autoren und Herausgeber von Werken, die veröffentlicht worden sind.
  • Unter Autoren fallen Verfasser, einschließlich Journalisten, bildende Künstler, Illustratoren, Photographen, Komponisten, Übersetzer usw.
  • Unter Herausgeber fallen Herausgeber von Büchern, Zeitschriften, Noten, Zeitungen, Wochenzeitschriften, Fachzeitschriften, usw.

Zu welchem Zweck?

Anträge auf Zuteilung von Mitteln können für folgende Zwecke gestellt werden:

Aktivitäten (in Ländern außerhalb von Norwegen) zugunsten der Urheberrechte von Autoren und/oder Herausgebern, einschließlich Projekte (z.B. Seminare, Konferenzen), die darauf abzielen, Urheber in Verbänden von Autoren und Herausgebern sowie in Verwertungsgesellschaften (z.B. Anlaufkosten für derartige Verbände und Körperschaften) zu organisieren.

Antrag

Alle Anträge müssen entweder auf Norwegisch oder auf Englisch gestellt werden.

Ein Antrag muß folgendes enthalten:

Der Antragsteller muß zudem Informationen zu folgenden Punkten hinzufügen:

Der Antragsteller sollte auch bestätigen, daß nach Abschluß

an Kopinor oder den entsprechenden Mitgliederverband geschickt werden, und außerdem daß

für das Geschäftsjahr, in dem das Projekt durchgeführt wurde, ebenfalls geschickt werden, und zwar nach Zustimmung der Jahresversammlung oder außerordentlichen Hauptversammlung des Antragstellers.

Vorgehensweise bei Anträgen

Anträge müssen entweder an einen der Mitgliederverbände von Kopinor oder an Kopinor direkt (siehe unten) gestellt werden, und zwar nicht später als sechs Monate vor Beginn der Aktivität, für die der Antrag gilt.

Übersetzung: Marlis Ehl


1 August 2007