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Illegales Fotokopieren - eine Bedrohung für den ungehinderten Informationsfluss

Für die Allgemeinheit ist es wichtig, dass der Zugang zu wissenschaftlichen und literarischen Werken einfach und zumutbar ist. Wird aber das illegale Fotokopieren in einem Land nicht ernsthaft unterbunden, kann unter Umständen die Basis für Veröffentlichungen bedroht sein. Im schlimmsten Fall wirkt sich dies auf den schöpferischen Aspekt des intellektuellen und kulturellen Lebens aus, vor allem in kleinen Ländern und in Entwicklungsländern. Für Entwicklung und Fortschritt einer Nation ist intellektuelle Kreativität ausgesprochen wichtig. Das Urheberrecht schafft die finanzielle Grundlage für den schöpferischen Prozess. Respekt vor dem Urheberrecht fördert die Kreativität!

Es ist wesentlich, das Prinzip des "ungehinderten Informationsflusses", das von Autoren und Verleger uneingeschränkt unterstützt wird, nicht mit der Idee eines "kostenlosen Informationsflusses" zu verwechseln. Bücher, Zeitschriften und Zeitungen kosten Geld und sind eine Einnahmequelle für die Urheber. Folglich müssen diese auch eine angemessene Vergütung erhalten, wenn ihre Werke kopiert werden.

Fotokopieren und digitales Kopieren

Umfragen in Norwegen haben ergeben, dass in den norwegischen Schulen jedes Jahr pro Schüler 299 Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material angefertigt werden. An Universitäten und Hochschulen liegt die entsprechende Zahl bei 770 Fotokopien pro Student. 351 Seiten von urheberrechtlich geschütztem Material werden jährlich für jeden der zirka 117 000 Angestellten in der norwegischen staatlichen Verwaltung kopiert. Traditionelle Kopierer sind durch effektivere digitale Kopierer ersetzt worden. Und der Umfang des Kopierens nimmt in allen Bereichen der Gesellschaft zu.

Gleichzeitig stellt der neue digitale Gebrauch die Urheber vor Herausforderungen. Im Unterricht, in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und Organisationen werden neue Scanningmethoden, Bildverarbeitungs- und Archivierungssysteme sowie jegliche Form der Verbreitung von Werken durch Netzwerke verwendet. Eine interne, digitale Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken erfordert Lizenzsysteme.

Kopinor - ein komplettes Portefeuille von Rechten

Kopinor wurde am 30. April 1980 gegründet. Die Mitgliedschaft steht im Prinzip jedem Verband, in dem Inhaber von Urheberrechten an veröffentlichten Werken organisiert sind, offen. Heute hat Kopinor 21 Mitgliedsorganisationen - 5 Verbände von Verlegern und 16 von Autoren. Diese breite Repräsentation bildet das Rückgrat von Kopinor und erlaubt es, den Benutzern Lizenzen für das Fotokopieren von veröffentlichten Werken (reprographische Reproduktion) anzubieten, die auf einem Portefeuille von Rechten an allen relevanten Typen von Werken basieren. Durch Gesetz oder bilaterale Verträge mit anderen Gesellschaften für Vervielfältigungsrechte vertritt Kopinor auch ausländische Urheber. Heute erhebt Kopinor für etwa 80 % des urheberrechtlich geschützten Materials, das in Norwegen fotokopiert wird, die Gebühren.

Kopinor ist von ihren Mitgliedsorganisationen ermächtigt, Verhandlungen durchzuführen und kollektive Vereinbarungen für das Fotokopieren und ähnliche Vervielfältigungsformen von urheberrechtlich geschützten Werken in allen gesellschaftlichen Bereichen zu treffen. Ein neues und wichtiges Ziel lautet, Vereinbarungen über die digitale Reproduktion von norwegischen Werken in Bibliotheken, Bildungsinstitutionen sowie in öffentlichen und privaten Unternehmen auszuhandeln.

Erweiterte kollektive Lizenzen - die nordische Lösung

Reprographische und andere Formen der Reproduktion setzen stets die Erlaubnis des Urhebers voraus. 1979 wurde das so genannte erweiterte kollektive vertraglich festgelegte Lizenzsystem für Vervielfältigungen im Bildungsbereich in das norwegische Recht aufgenommen. Seit der Revision des norwegischen Urhebergesetzes im Jahre 1995 gilt das gleiche System für die öffentliche Verwaltung wie auch für Unternehmen und Organisationen. Das System funktioniert, weil die Verbände der Urheber gewisse individuelle Rechte, z.B. reprographische Rechte, von ihren einzelnen Mitgliedern übernommen und diese Rechte ihrerseits an eine Organisation für Reproduktionsrechte übertragen haben. Im Falle einer Reprographie kann Kopinor in allen gesellschaftlichen Bereichen Pauschalabkommen mit den Benutzern schließen. Somit muss der Benutzer nicht mehr die Erlaubnis zur Vervielfältigung von jedem einzelnen Urheber einholen.

Ist ein Lizenzvertrag geschlossen worden, erfährt er aufgrund des Gesetzes eine Ausweitung, so daß der Benutzer auch Werke von nationalen und ausländischen Autoren und Verlegern, die nicht durch Kopinor vertreten werden, kopieren darf. Allerdings müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein. Kopinor muss durch eine ihrer Mitgliedsorganisationen den wesentlichen Teil der nationalen Autoren und Verleger in der in Frage kommenden Kategorie von Werken repräsentieren. Außerdem müssen bei der Verteilung der Gebühren die nicht durch Kopinor vertretenen Urheber mit solchen gleichgestellt werden, die direkt durch das Abkommen gedeckt sind. Das Gesetz räumt ihnen auch das Recht ein, individuelle Bezahlung zu verlangen. Die vier anderen skandinavischen Länder haben ähnliche Gesetze.

Verträge mit Benutzern

Kopinor hat Verträge mit dem Staat über die reprographische Vervielfältigung geschlossen, und zwar für

1998 hat Kopinor 154,7 Millionen NOK oder zirka. 20 Millionen USD/18,6 Millionen EURO Vervielfältigungsgebühren erhoben. Etwa 9,8 % dieser Gebühren wurden zur Deckung der Betriebskosten von Kopinor aufgewendet. Der Rest ging zusammen mit den Zinsen an norwegische und ausländische Inhaber von Urheberrechten.

Die von Kopinor geschlossenen Verträge erlauben im Allgemeinen nur das Fotokopieren zum eigenen Gebrauch gemäß Vereinbarung, d. h. zum Gebrauch in einer Institution oder Organisation und nicht zur öffentlichen Distribution oder zum Verkauf. Eine andere wesentliche Einschränkung der Verträge besagt, dass ein Benutzer nur einen Teil eines Buches kopieren kann. Zum Beispiel dürfen Universitäten 15 % eines Buches oder ein ganzes Kapitel oder ähnliche Abschnitte pro Person und Jahr aus einem Textbuch kopieren, wenn das Buch noch im Buchhandel oder beim Verleger erhältlich ist. Für besonders empfindliches Material wie Notenblätter gelten noch strengere Regeln. Der Benutzer kann ohne derartige Einschränkungen aus Zeitungen, Magazinen und Zeitschriften kopieren, wenn eine Vergütung gezahlt wird.

Vervielfältigungsgebühren und deren Verteilung basieren auf statistischem Material

Normalerweise wird für jeden Bereich, der durch Rahmenvereinbarung gedeckt ist, alle drei bis vier Jahre eine Statistik erstellt, anhand der die Zahl der Fotokopien festgelegt wird, für die der Benutzer zahlen muss. Die Statistiken bilden auch die Basis für die Verteilung der Vervielfältigungsgebühren an die Urheber. Der Zeitraum einer Erhebung beträgt im Allgemeinen drei bis vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen etwa 5 % der durch Verträge gebundenen Einheiten zusätzliche Kopien von allem fotokopierten Material anfertigen, ausgenommen sind vertrauliche Unterlagen. Diese zusätzlichen Kopien werden zwecks Kodierung und Analyse an ein unabhängiges statistisches Institut geschickt. Beispiele für bei derartigen Erhebungen eingesammelte Daten:

Kopinor schätzt, dass in Norwegen (Bevölkerung: ca. 4,4 Millionen) jährlich mehr als 650 Millionen Fotokopien von geschütztem Material angefertigt werden. Man hält es nicht für kosteneffizient oder praktisch möglich zu versuchen, den einzelnen Verleger, den Titel des Werkes oder den Namen des Autors durch Stichprobenerhebung festzustellen.

Der Anteil, der bei der Verteilung auf die Verleger entfällt, variiert zwischen 25 und 50 %, abhängig von der Art der kopierten Publikationen. Der den Autoren verbleibende Anteil wird auf der Grundlage von detaillierten Daten über die Art des kopierten Materials an verschiedene Gruppen von Autoren verteilt.

Die Gruppen der norwegischen Inhaber von Urheberrechten verhandeln untereinander über den Verteilerschlüssel für die Vergütung von Kopinor. Wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, bestellt der Verteilerausschuss zwei seiner Mitglieder als Vermittler, und falls dies nicht zu einem Ergebnis führt, wird eventuell ein Beschluss über die Verteilung Zahlung gefasst. Gegen diesen Beschluss kann zwecks endgültiger Entscheidung bei einer internen Schiedsinstanz Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Mitgliedsverbände verteilen den Großteil der Erlöse an einzelne Autoren und Verleger, wobei die Verbände der Autoren die Mittel hauptsächlich in Form von Stipendien, Kursen u. ä. vergeben. Vergütungen werden außerdem für gemeinschaftliche Zwecke, die allen Autoren oder Verlegern der jeweiligen Gruppen offen stehen, verwendet. 1998 hat Kopinor durch die Verbände 94,5 Millionen NOK oder ca. 12,2 Millionen USD /11,4 Millionen EUR an norwegische Urheber ausgeschüttet.

Etwa 20 Prozent der Vergütung entfielen 1998 auf ausländische Werke. Dieser Anteil wird auf der Basis bilateraler Abkommen durch Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern verteilt.

Kopinor - Mitglied von IFRRO

Kopinor ist Mitglied der International Federation of Reproduction Rights Organisations ( IFRRO), in der alle nationalen Verwertungsgesellschaften sowie viele nationale und internationale Verbände von Urhebern zusammengeschlossen sind. Gegenwärtig (1999) sind 32 nationale Verwertungsgesellschaften Mitglied von IFRRO, darüber hinaus sind 51 nationale und internationale Verbände von Autoren, Journalisten, Photographen, Illustratoren und deren Herausgeber sowie 5 Musikverwertungsgesellschaften assoziierte Mitglieder.


IFRRO
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B-1050 Brüssel
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Tel.: +32 2 551 08 99
Fax: +32 2 551 08 95
e-mail:

Website: www.ifrro.org

Respektieren Sie das Copyright - ermutigen Sie zur Kreativität!

Übersetzung aus dem Englischen: Marlis Ehl


23 June 2004